Reisekostenabrechnungen von Teilnehmenden der Zukunftskonferenz erfolgen grundsätzlich über die entsendende Universität bzw. Hochschule für Angewandte Wissenschaften nach den Regelungen des geltenden Landesreisekostengesetzes (LRKG). Bitte klären Sie mit Ihrer Einrichtung, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist und aus welchen Mitteln diese erfolgen kann.